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Integration und Flüchtlingshilfe

Ukraine-Hilfe

Integration und Flüchtlingshilfe

Herzlich Willkommen auf den Seiten für Integration der Gemeinde Eppelborn. Zusammenhalt und Miteinander sind wichtige und unverzichtbare Elemente in unserer Gesellschaft, es ist unsere Aufgabe, dies zu unterstützen und zu fördern. Ziel ist es, gemeindeweit ehrenamtliches Engagement zu begründen und auszubauen, um so den Zusammenhalt in unserem Land zu stärken und den Austausch zwischen den Kulturen zu fördern.

Kleiderspenden

Wichtiger Hinweis: Die Verwaltung der Gemeinde Eppelborn kann keine Kleiderspenden aus organisatorischen Gründen (u.a. Lagerung) annehmen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Koordinationsstelle des Saarlandes.

Ehrenamt und Patenschaften

Für Fragen rund um ehrenamtliche Tätigkeiten finde Sie hier weitere Informationen beim Ehrenamtsnetzwerk Eppelborn sowie bei der Ingetrationsbeauftragten.

Auskünfte zu/für Vereine/n in der Gemeinde Eppelborn:
Tel. 06881 / 962628

 

Immobilien-Angebote

Sie haben eine Immobilie zum Verkauf oder zum Vermieten dann finden Sie hier nähere Informationen

Ihr Ansprechpartner: Gemeinde Eppelborn, Tel. 06881 / 96 92 45

Möbelspenden

Die Verwaltung der Gemeinde Eppelborn kann aus organisatorischen Gründen (u.a. Lagerung) keine Möbelspenden annehmen.

Siehe auch Sperrmüllbörse der Gemeinde Eppelborn auf www.afze.de .

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen. (Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie).

Das gesamte Dokument mit den Antworten auf die 40 häufigsten Fragen zu den Themen Asyl und Flüchtlinge im Saarland erhalten Sie hier. Oder erfahren Sie mehr zum Thema auf den Seiten des Ministeriums.

Die Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu betätigen, sind sehr vielfältig. Besonders wichtig ist, wenn Sie bereits zeitnah zur Ankunft der Person Ihre Unterstützung anbieten können, am besten sogar bei der Ankunft „vor Ort“ sein können. Dieser erste Kontakt ist sehr wichtig, um ein Vertrauensverhältnis aufbauen zu können. Auch wenn eine sprachliche Verständigung noch nicht oder nur sehr schwer möglich sein wird, wird Asylsu- chenden und Flüchtlingen signalisiert, dass sie willkommen sind und dass man „sich kümmert“. Dies vermittelt auch Sicherheit und Optimismus. Die zu uns kommenden Menschen brauchen Orientie- rung und Begleitung. Sie brauchen Unterstützung und Hilfe, um sich in einer für sie fremden Umge- bung und Gesellschaft zurecht finden zu können.

Für das bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingsarbeit gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Ehrenamtliche. In der Regel sind Ehrenamtliche durch Träger – Sportverein, Kulturverein, Wohlfahrtsverband, Feuerwehr etc. – versichert. Oft merken ehrenamtlich engagierte Menschen gerade in der Projektarbeit allerdings erst im Schadensfall, dass kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Deshalb hat die Landesregierung eine Sammel-Haftpflicht- und Sammel-Unfallversicherung für ehrenamtlich und freiwillig Tätige im Saarland abgeschlossen. 

Asylsuchende und Flüchtlinge haften im Schadensfall wie sonstige Privatpersonen mit dem gesamten pfändbaren Vermögen, da sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) persönlich zum Ausgleich verpflichtet sind. Asylsuchende und Flüchtlinge sind wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger im Saarland nicht verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Ausnahmen sind hierbei gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, wie zum Beispiel die KFZ-Haftpflichtversicherung. Das Land ist nicht dazu verpflichtet, Schäden, die von Asylsuchenden verursacht wurden, auszugleichen. Seit Februar 2015 bietet der Landessportverband für das Saarland (LSVS) für Asylsuchende und Flüchtlinge, die in einem der Fachverbände des LSVS angeschlossenen Verein Sport treiben, Versicherungsschutz über eine Zusatzversicherung der ARAG Sportversicherung. Der Versicherungsschutz wird in vollem Umfang in der Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Krankenversicherung gewährleistet. Er gilt für die versicherten Personen auch als Zuschauer oder Begleiter sowie bei der Teilnahme an geselligen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins. Der Versicherungsschutz beginnt mit Betreten der Sportstätte und endet mit deren Verlassen, spätestens mit Beendigung der Seite 16 Seite 17 Veranstaltung. Mitversichert ist der direkte Weg von den Veranstaltungen in die Unterkunft (Rückweg).

Für Asylsuchende und Flüchtlinge wird bezahlbarer (an der ortsüblichen Durchschnittsmiete orientierter) Wohnraum gesucht, der einer menschenwürdigen Unterbringung Rechnung trägt und an speziellen Bedürfnissen der Asylsuchenden und Flüchtlingen orientiert ist (z.B. familien-/behindertengerecht).

Dies wird im Saarland unterschiedlich behandelt. Mieter kann der Flüchtling oder der Asylsuchende sein, aber auch die zur Unterbringung verpflichtete Kommune. Die Regelung in Ihrer Kommune erfragen Sie bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung.

Für SGB-II-Leistungsbezieher sind die Jobcenter zuständig. In den übrigen Fällen ist in der Regel das Sozialamt zuständig.

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