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Gemeinderat

Aufgaben und Zusammensetzung

Der Gemeinderat beschließt gemäß Kommunalselbstverwaltungsgesetz über Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde, soweit sie nicht dem Bürgermeister, einem Ausschuß des Gemeinderates oder einem Ortsrat übertragen sind. Über andere Selbstverwaltungsangelegenheiten kann der Gemeinderat nur beschließen, wenn besondere gesetzliche Vorschriften dies zulassen.

Die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde wählen die 33 Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Eppelborn in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl. Die Mitglieder des Gemeinderates sind ehrenamtlich tätig und haben verschiedene politische Zielsetzungen. Mindestens zwei Gemeinderatsmitglieder, die derselben Partei oder politischen Gruppierung mit im wesentlichen gleicher politischer Zielsetzung angehören, können sich zu einer Fraktion zusammenschließen.

Der Vorsitzende des Gemeinderates ist der Bürgermeister. Er hat kein Stimmrecht.

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beschlußfassung über bestimmte, nicht dem Gemeinderat vorbehaltene Angelegenheiten, hat der Gemeinderat der Gemeinde Eppelborn folgende Ausschüsse gebildet:

Näheres über die Aufgaben der Ausschüsse, das Beratungs- und Abstimmungsverfahren im Gemeinderat und den Ausschüssen usw. regelt der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung.

Aus dem Gemeinderat gewählte Beigeordnete vertreten die Bürgermeisterin im Verhinderungsfall.

Aktuelle Informationen zur Gremienzusammensetzung und Gremienarbeit, Sitzungsvorlagen usw. erhalten Sie auf unserem

Sitzverteilung des Gemeinderates

Sitzverteilung des Gemeinderates der Gemeinde Eppelborn nach der Wahl am 26.5.2019. Der neue Rat hat sich am Donnerstag, 20. August 2019 konstituiert und besteht aus folgenden Fraktionen bzw. Parteien:

Stand 28.5.2019.

Gemeinderat 2019 (einige Mitglieder fehlen auf dem Foto)

Jugendgemeinderat

Gegen Ende des Jahres 2016 wurde fleißig die Werbetrommel für einen neuen Jugendgemeinderat in der Gemeinde Eppelborn gerührt. Kandidaten im Alter zwischen 14 und 21 Jahren wurden gesucht. Über die Printmedien, die Schulen und die Jugendtreffs warb das Kinder- und Jugendbüro um das Engagement Jugendlicher für den Jugendgemeinderat.

Bis Ende Februar hatten sich 17 junge Menschen dazu bereit erklärt, sich im Jugendgemeinderat für die Gemeinde Eppelborn einzubringen. Parallel wurde im Februar die Satzung des Jugendgemeinderates neu gefasst und vom Gemeinderat verabschiedet. Unter anderem kann die Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen nun bereits mit einer geringeren Mitgliederzahl ab 10 Kandidaten (vorher mindestens 15 Interessenten), eingesetzt werden.

In der konstituierenden Sitzung am 7. März wurden alle 17 Interessenten von Bürgermeisterin Birgit Müller-Closset feierlich zu Jugendgemeinderatsmitgliedern ernannt und gleichzeitig der ausscheidende Jugendgemeinderat mit einem herzlichen Dankeschön verabschiedet.

Der Jugendgemeinderat ist Interessenvertreter der Kinder und Jugendlichen und hat von daher beratende Funktion im Gemeinderat. Er kann Empfehlungen aussprechen sowie eigene Vorschläge machen und Anträge in den Sitzungen stellen. Gleichzeitig ist er für die Jugendlichen auch Erfahrungsraum politischer Aktivitäten auf demokratischer Basis. Darüber hinaus organisierten und begleiteten die Jugendgemeinderäte in der Vergangenheit Jugendveranstaltungen und -projekte: z.B. Sportturniere, „Tag der Jugend“, „Eppelborn spielt“, Solidaritätsveranstaltungen für benachteiligte Menschen sowie Bildungsreisen und Diskussionsabende.

Als ersten Schritt können die Jugendlichen sich zunächst einmal während eines Teamfindungsseminars kennenlernen und ihre Interessen und Ideen austauschen.

Mit der konstituierenden Sitzung vom 7. März hat der Jugendgemeinderat seine Arbeit für eine Zeit von zwei Jahren aufgenommen. Zur Vorsitzenden wurde Johanna Hell gewählt.

Überblick

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