Führerscheine
Was ist mitzubringen?
Gem. Fahrerlaubnisverordnung ist dem Führerscheinantrag ein biometrisches Passbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht, beizufügen. Alle Fotostudios verfügen über eine biometrietauglische Passbildschablone.
Erste Umtauschphase für alte Führerscheine steht an – Bitte Termine beim Bürgeramt vereinbaren!
Ab dem Jahr 2021 verlieren ältere Führerscheine nach und nach ihre Gültigkeit. Sie müssen durch einen EU-Führerschein ersetzt werden. Diese sind fälschungssicher und einheitlich. Nach der Umtauschfrist kann ein nicht fristgerecht umgetauschter Führerschein in Deutschland ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Im Ausland könnte es dazu kommen, dass die Weiterfahrt untersagt wird.
Der Umtausch erfolgt gestaffelt in einem Stufenplan nach dem jeweiligen Ausstellungs- und Geburtsjahr. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument, (Personalausweis oder Reisepass), ein biometrisches Passbild sowie der alte Führerschein. Die Kosten belaufen sich auf 25,30 Euro.
Der Stufenplan für den Umtausch ist wie folgt vorgesehen:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.1.2033 |
1953 – 1958 | 19.1 2022 |
1959 – 1964 | 19.1.2023 |
1965 – 1970 | 19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss | ||
1999 – 2001 | 19.1.2026 | ||
2002 – 2004 | 19.1.2027 | ||
2005 – 2007 | 19.1.2028 | ||
2008 | 19.1.2029 | ||
2009 | 19.1.2030 | ||
2010 | 19.1.2031 | ||
2011 | 19.1.2032 | ||
2012 – 18.1.2013 | 19.1.2033 | ||
Das heißt, dass bis zum Januar 2022 zunächst die Jahrgänge 1953 bis 1958 vorgesehen sind, die einen Führerschein, der vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde (Papierführerschein), besitzen. Alle Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer, die vor 1953 geboren wurden, können sich bis zum 19.1.2033 Zeit lassen!
Eine gute Übersicht bietet unter anderem die Homepage des ADAC unter www.adac.de
Informationen und Termine rund um das Thema Fahrerlaubnis gibt es unter buergeramt@eppelborn.de oder unter (06881) 969-110.
Umstellung auf EU-Kartenführerschein
Wer noch einen alten (grauen o. rosa) Führerschein besitzt und viel im Ausland unterwegs ist, oder wenn der Führerschein unleserlich geworden ist, ist eine Umstellung des Führerscheins empfehlenswert.
Sollten Sie die Umstellung Ihres Führerscheins auf die neuen Fahrerlaubnisklassen wünschen, so benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ihr alter Führerschein
- Personalausweis / Reisepass
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild
Alle Fotostudios verfügen über eine biometrietauglische Passbildschablone.
Die Gebühr für die Umstellung beträgt 25,30 € bzw. 26,50 € ab 01.01.2025.
Bearbeitungszeit etwa 2 Wochen.
Klasse 2 jetzt C / CE
Lediglich Fahrerlaubnisse der Klasse 2 müssen ab dem 50. Lebensjahr verlängert und damit umgetauscht werden.
Hierzu ist zusätzlich eine ärztliche Untersuchung notwendig. Die Klasse C/CE (früher 2) wird dann um 5 Jahre verlängert. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt aktuell 40,60 € und ab 01.01.2025 41,80 €.
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Auch das Formular für die ärztliche und augenärztliche Untersuchung senden wir Ihnen gerne zu.
Verlust des Führerscheins
Ist der Führerschein abhanden gekommen, hat der Fahrerlaubnisinhaber persönlich den Verlust unverzüglich bei der Führerscheinstelle (Bürgeramt) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Biometrisches Passfoto sowie Personalausweis oder Reisepass sind dabei mitzubringen. Sollten die Ausweisdokumente ebenfalls in Verlust geraten sein, muss vor Beantragung des Ersatzführerscheins beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein vorläufiger Personalausweis besorgt werden.
Ihr Besitzstand, d.h. die Fahrerlaubnisklassen die auch auf Ihrem alten Führerschein mit Erteilungsdatum verzeichnet waren, sind bei der ausstellenden Behörde gespeichert und werden anderen Behörden auf Anfrage zugesandt.
Die Verlustanzeige, sowie den Antrag auf einen Ersatzführerschein stellen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Bei Diebstahl sollten Sie bei der Polizei entsprechend Anzeige erstatten.
Bei Antragstellung sind vorzulegen:
- 1 Passbild
- Personalausweis / Reisepass
- eventuell Diebstahlanzeige der Polizei
Von der Führerscheinstelle werden Auszüge aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg angefordert (ob nicht z.B. eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt o.Ä.). Die Bearbeitungsdauer bei einem Ersatzführerschein beträgt etwa 2 bis 3 Wochen.
Gebühr: 35,60 €.
Zusätzliche Eidesstattliche Versicherung: 30,70 €.
Sollten Sie zwischenzeitlich eine vorläufige Fahrberechtigung benötigen, so wird diese sofort durch das Bürgeramt gegen eine Gebühr von 12,50 € ausgestellt.
Die vorläufige Fahrberechtigung ist nur im Inland gültig und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument.
Internationaler Führerschein
In einigen Ländern, z.B. Amerika, Kanada, China wird zusätzlich noch ein „Internationaler Führerschein“ verlangt. Diesen erhalten Sie auch auf dem hiesigen Bürgeramt. Er gilt jedoch nur in Verbindung mit dem EU-Kartenführerschein. Der internationale Führerschein kostet 16,00 Euro und ist 3 Jahre gültig. Dazu benötigen wir ebenfalls ein biometrietaugliches Passbild.
Bitte informieren Sie sich über die Fahrerlaubnisbestimmungen der einzelnen Länder vor Reiseantritt z.B. über Automobilclubs oder im Internet.
Berufskraftfahrerqualifikation
Empfehlung der IHK: Jetzt schon an die Weiterbildung denken!
Die Weiterbildung erfolgt in fünf Modulen zu sieben Stunden und kann beliebig über den Fünfjahreszeitraum verteilt werden. Eine Prüfung im Anschluss ist nicht erforderlich.
Auch wenn die Stichtage noch weit entfernt scheinen, sollte die Weiterbildung schon jetzt geplant werden. Da zum Ende der ersten Weiterbildungsperiode (2013 bzw. 2014) mit einem ,,Weiterbildungsstau“ zu rechnen ist, raten wir zu einer frühzeitigen Teilnahme an den Schulungen. Überprüfen Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch, wie Sie von den Übergangsregelungen profitieren können. Dazu empfehlen wir den Weiterbildungsrechner auf unserer Internetseite www.saarland.ihk.de. Dieser errechnet nach Eingabe der Führerscheindaten den gesetzlich vorgeschriebenen, also letztmöglichen Weiterbildungstermin. Er zeigt aber auch den für die Ausnutzung von Übergangsfristen und zur Synchronisation aller Führerscheindaten optimalen Termin.
Unternehmen, deren Fahrer den Weiterbildungspflichten frühzeitig nachkommen, entstehen keine Beeinträchtigungen des Tagesgeschäftes. Zudem werden erhöhte Kosten und Wartezeiten aufgrund bereits ausgebuchter Seminare vermieden.
Ansprechpartner:
Michael Arnold
Telefon: 0 68 1 / 95 20 810
E-Mail: michael.arnold@saarland.ihk.de
Gesetzestexte, Merkblätter, Musterfragebögen usw. sowie verschiedene Verweise unter www.saarland.ihk.de
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Antragsteller
- Der Antragsteller kann sich mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden
- Die Erziehungsberechtigten des Antragstellers müssen bei der zuständigen Führerscheinstelle vorsprechen, da Sie den Antrag mit unterschreiben müssen
- Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr abgelegt werden
- Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr gemacht werden
- Die Führerscheinausbildung ist für die Klasse B mit den eingeschlossen Klasse L und AM
- Es muss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung gefahren werden, die Begleitpersonen müssen in der Prüfbescheinigung namentlich aufgeführt sein
- Auf der Prüfbescheinigung ist kein Passbild, es ist daher immer ein gültiger Ausweis mitzuführen
- Die Probezeit dauert wie beim normalen, erstmaligen Fahrerlaubniserwerb 2 Jahre
- Das begleitende Fahren gilt nur in Deutschland
Was ist mitzubringen?
- 1 Passbild
- Sehtest
- Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Unterschriften der Erziehungsberechtigten
- Unterschriften der Begleitpersonen
Gebühren
- 44,70 € Ersterteilungsantrag / 45,90 € ab 01.01.2025
- 7,70 € für die Ausfertigung der „Prüfungsbescheinigung“
- 8,00 € pro Begleitperson
Begleitperson
- Das Mindestalter für Begleitpersonen ist das 30. Lebensjahr
- Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B sein (alte Klasse 3) und als Nachweis immer mit sich führen
- Zum Zeitpunkt der Erteilung darf die Begleitperson nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben
- Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt, werden Personen nachträglich eingetragen, so ist eine Neuausstellung der Bescheinigung erforderlich (7,70 €)
- Während der Fahrt darf die begleitende Person nicht mehr als 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder nicht mehr als 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut haben oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel, insbesondere Drogen stehen
- Die Teilnahme an einem Einweisungskurs ist nicht vorgeschrieben wird jedoch dringend empfohlen. Nähere Informationen dazu gibt die jeweilige Fahrschule oder die Landesverkehrswacht Saar
- Nur Personen die in der Prüfbescheinigung eingetragen sind dürfen den Fahranfänger begleiten
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Team des Bürgeramtes. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung !
Fahrerkarte
Für Fahrer mit einem festen Wohnsitz im Saarland oder Fahrer mit einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder einem Arbeitsvertrag mit einem im Saarland tätigen Unternehmen, kann die Fahrerkarte bei der zuständigen Wohnortgemeinde beantragt werden.
Allgemeines
- Jede Person mit einem gültigen EU-Kartenführerschein der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE kann eine Fahrerkarte beantragen
- Jede Person erhält nur eine Fahrerkarte
- Die Fahrerkarte darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden
- Die Fahrerkarte ist nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens sieben Tage im Fahrzeug mitzuführen
Die Fahrerkarte wird eingezogen bzw. entzogen wenn:
- ... die Erteilung aufgrund falscher Angaben erfolgt ist
- ... sie gefälscht ist
- ... die Karte einem Dritten gehört
- Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren
- Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ist die Fahrt ohne Fahrerkarte längstens 15 Kalendertage erlaubt
- Dem Arbeitgeber ist die Fahrerkarte in regelmäßigen Zeitabständen zwecks Kopierens der gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen
Verlust der Fahrerkarte
- Jeder Verlust ist der zuständigen Ausgabestelle zu melden
- Es ist unverzüglich, spätestens binnen 7 Werktagen, eine Ersatzkarte zu beantragen
- Die Ausstellung der Ersatzkarte erfolgt innerhalb von 5 Werktagen
- Bei Antragstellung ist die beschädigte Karte oder ggf. die Diebstahls-Anzeige vorzulegen
- Die Anzeige bei Diebstahl ist bei der zuständigen Behörde (Polizei) in dem Land, in dem sich der Diebstahl ereignet hat, vorzunehmen
Antragsstellung Fahrerkarte
Der Antragsteller/die Antragstellerin hat folgende Unterlagen vorzulegen:
- ein EU-Kartenführerschein
- einen Nachweis über den Wohnsitz, (Meldebescheinigung oder Personalausweis)
- Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild 35 x 45 mm
- Gebühr: 40 EUR
Dies gilt für Erstbestellung, Ersatzbestellung und Erneuerung.
Folgekarten
- Der Antrag auf eine Folgekarte ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der alten Karte zu stellen
- Die Folgekarte kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden
Ersatzkarten
- Bei Beschädigung oder Fehlfunktion ist dem Antrag auf eine Ersatzkarte die bisherige Karte oder bei Diebstahl die Diebstahlsanzeige der Polizei/zuständigen Behörde beizufügen
- Bei einem Verlust der Karte ist eine schriftliche Erklärung über den Verlust abzugeben
- Wird eine Fahrerkarte ersetzt, entspricht die Gültigkeitsdauer der neuen Karte der Gültigkeitsdauer der ersetzten Karte. Beträgt die Restlaufzeit der zu ersetzenden Karte weniger als sechs Monate, wird die neue Karte mit 5-jähriger Laufzeit ausgegeben
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Internetadressen:
Kraftfahrt-Bundesamt www.kba.de oder bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde:
Bürgeramt Eppelborn Telefon: 0 68 81 / 96 91 10
Abholungsvollmacht
für Führerschein, Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis:
Merkblatt Führerscheininhaber außerhalb der EU
Merkblatt Führerscheininhaber aus EU und EWR
von außerhalb Deutschlands
FG 1.02 - Bürgeramt
Maria Fuchs
Fachgebietsleiterin • Rathaus • Telefon: 06881 / 969 – 110