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Führerscheine

Was ist mitzubringen?

Gem. Fahrerlaubnisverordnung ist dem Führerscheinantrag ein biometrisches Passbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht, beizufügen. Alle Fotostudios verfügen über eine biometrietauglische Passbildschablone.

Erste Umtauschphase für alte Führerscheine steht an – Bitte Termine beim Bürgeramt vereinbaren!

Ab dem Jahr 2021 verlieren ältere Führerscheine nach und nach ihre Gültigkeit. Sie müssen durch einen EU-Führerschein ersetzt werden. Diese sind fälschungssicher und einheitlich. Nach der Umtauschfrist kann ein nicht fristgerecht umgetauschter Führerschein in Deutschland ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Im Ausland könnte es dazu kommen, dass die Weiterfahrt untersagt wird.

Der Umtausch erfolgt gestaffelt in einem Stufenplan nach dem jeweiligen Ausstellungs- und Geburtsjahr. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument, (Personalausweis oder Reisepass), ein biometrisches Passbild sowie der alte Führerschein. Die Kosten belaufen sich auf 25,30 Euro.

Der Stufenplan für den Umtausch ist wie folgt vorgesehen:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr

des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss

vor 1953

19.1.2033

1953 – 1958

19.1 2022

1959 – 1964

19.1.2023

1965 – 1970

19.1.2024

1971 oder später

19.1.2025

 

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19.1.2026

2002 – 2004

19.1.2027

2005 – 2007

19.1.2028

2008

19.1.2029

2009

19.1.2030

2010

19.1.2031

2011

19.1.2032

2012 – 18.1.2013

19.1.2033

    

Das heißt, dass bis zum Januar 2022 zunächst die Jahrgänge 1953 bis 1958 vorgesehen sind, die einen Führerschein, der vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde (Papierführerschein), besitzen. Alle Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer, die vor 1953 geboren wurden, können sich bis zum 19.1.2033 Zeit lassen! 

Eine gute Übersicht bietet unter anderem die Homepage des ADAC unter www.adac.de

Informationen und Termine rund um das Thema Fahrerlaubnis gibt es unter buergeramt@eppelborn.de oder unter (06881) 969-110.  

Umstellung auf EU-Kartenführerschein

Wer noch einen alten (grauen o. rosa) Führerschein besitzt und viel im Ausland unterwegs ist, oder wenn der Führerschein unleserlich geworden ist, ist eine Umstellung des Führerscheins empfehlenswert.
Sollten Sie die Umstellung Ihres Führerscheins auf die neuen Fahrerlaubnisklassen wünschen, so benötigen wir folgende Unterlagen:

Alle Fotostudios verfügen über eine biometrietauglische Passbildschablone.
Die Gebühr für die Umstellung beträgt 25,30 € bzw. 26,50 € ab 01.01.2025.
Bearbeitungszeit etwa 2 Wochen.

Klasse 2 jetzt C / CE

Lediglich Fahrerlaubnisse der Klasse 2 müssen ab dem 50. Lebensjahr verlängert und damit umgetauscht werden.
Hierzu ist zusätzlich eine ärztliche Untersuchung notwendig. Die Klasse C/CE (früher 2) wird dann um 5 Jahre verlängert. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt aktuell 40,60 € und ab 01.01.2025 41,80 €.

Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Auch das Formular für die ärztliche und augenärztliche Untersuchung senden wir Ihnen gerne zu.

Verlust des Führerscheins

Ist der Führerschein abhanden gekommen, hat der Fahrerlaubnisinhaber persönlich den Verlust unverzüglich bei der Führerscheinstelle (Bürgeramt) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Biometrisches Passfoto sowie Personalausweis oder Reisepass sind dabei mitzubringen. Sollten die Ausweisdokumente ebenfalls in Verlust geraten sein, muss vor Beantragung des Ersatzführerscheins beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein vorläufiger Personalausweis besorgt werden.

Ihr Besitzstand, d.h. die Fahrerlaubnisklassen die auch auf Ihrem alten Führerschein mit Erteilungsdatum verzeichnet waren, sind bei der ausstellenden Behörde gespeichert und werden anderen Behörden auf Anfrage zugesandt.
Die Verlustanzeige, sowie den Antrag auf einen Ersatzführerschein stellen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Bei Diebstahl sollten Sie bei der Polizei entsprechend Anzeige erstatten.

Bei Antragstellung sind vorzulegen:

Von der Führerscheinstelle werden Auszüge aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg angefordert (ob nicht z.B. eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt o.Ä.). Die Bearbeitungsdauer bei einem Ersatzführerschein beträgt etwa 2 bis 3 Wochen.
Gebühr: 35,60 €.

Zusätzliche Eidesstattliche Versicherung: 30,70 €.

Sollten Sie zwischenzeitlich eine vorläufige Fahrberechtigung benötigen, so wird diese sofort durch das Bürgeramt gegen eine Gebühr von 12,50 € ausgestellt.
Die vorläufige Fahrberechtigung ist nur im Inland gültig und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument.

 

Internationaler Führerschein

In einigen Ländern, z.B. Amerika, Kanada, China wird zusätzlich noch ein „Internationaler Führerschein“ verlangt. Diesen erhalten Sie auch auf dem hiesigen Bürgeramt. Er gilt jedoch nur in Verbindung mit dem EU-Kartenführerschein. Der internationale Führerschein kostet 16,00 Euro und ist 3 Jahre gültig. Dazu benötigen wir ebenfalls ein biometrietaugliches Passbild.
Bitte informieren Sie sich über die Fahrerlaubnisbestimmungen der einzelnen Länder vor Reiseantritt z.B. über Automobilclubs oder im Internet.

Berufskraftfahrerqualifikation

Empfehlung der IHK: Jetzt schon an die Weiterbildung denken!

Die Weiterbildung erfolgt in fünf Modulen zu sieben Stunden und kann beliebig über den Fünfjahreszeitraum verteilt werden. Eine Prüfung im Anschluss ist nicht erforderlich.

Auch wenn die Stichtage noch weit entfernt scheinen, sollte die Weiterbildung schon jetzt geplant werden. Da zum Ende der ersten Weiterbildungsperiode (2013 bzw. 2014) mit einem ,,Weiterbildungsstau“ zu rechnen ist, raten wir zu einer frühzeitigen Teilnahme an den Schulungen. Überprüfen Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch, wie Sie von den Übergangsregelungen profitieren können. Dazu empfehlen wir den Weiterbildungsrechner auf unserer Internetseite www.saarland.ihk.de. Dieser errechnet nach Eingabe der Führerscheindaten den gesetzlich vorgeschriebenen, also letztmöglichen Weiterbildungstermin. Er zeigt aber auch den für die Ausnutzung von Übergangsfristen und zur Synchronisation aller Führerscheindaten optimalen Termin.

Unternehmen, deren Fahrer den Weiterbildungspflichten frühzeitig nachkommen, entstehen keine Beeinträchtigungen des Tagesgeschäftes. Zudem werden erhöhte Kosten und Wartezeiten aufgrund bereits ausgebuchter Seminare vermieden.

Ansprechpartner:

Michael Arnold
Telefon: 0 68 1 / 95 20 810             
E-Mail: michael.arnold@saarland.ihk.de

Gesetzestexte, Merkblätter, Musterfragebögen usw. sowie verschiedene Verweise unter www.saarland.ihk.de

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Antragsteller

Was ist mitzubringen?

Gebühren

Begleitperson

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Team des Bürgeramtes. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung !

Fahrerkarte

Für Fahrer mit einem festen Wohnsitz im Saarland oder Fahrer mit einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder einem Arbeitsvertrag mit einem im Saarland tätigen Unternehmen, kann die Fahrerkarte bei der zuständigen Wohnortgemeinde beantragt werden.

Allgemeines

Die Fahrerkarte wird eingezogen bzw. entzogen wenn:

Verlust der Fahrerkarte

Antragsstellung Fahrerkarte

Der Antragsteller/die Antragstellerin hat folgende Unterlagen vorzulegen:

Dies gilt für Erstbestellung, Ersatzbestellung und Erneuerung.

Folgekarten

Ersatzkarten

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Internetadressen:
Kraftfahrt-Bundesamt www.kba.de oder bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde:
Bürgeramt Eppelborn Telefon: 0 68 81 / 96 91 10

Abholungsvollmacht

für Führerschein, Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis:

Merkblatt Führerscheininhaber außerhalb der EU

Merkblatt Führerscheininhaber aus EU und EWR
von außerhalb Deutschlands

Überblick

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