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Förderprogramme​ Bauen und Sanieren

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Städtebaulichen Fördergebiet „Aktive Ortsmitte Eppelborn“

Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Aktive Ortsmitte Eppelborn“ in Eppelborn sollen neben den Ordnungsmaßnahmen im Sinne von § 147 BauGB auch die Modernisierung und Instandsetzung der privaten baulichen Anlagen durchgeführt und gefördert werden. Die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bzw. in den privaten baulichen Anlagen tragen dabei zur Verwirklichung der im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) festgelegten Ziele im Fördergebiet „Aktive Ortsmitte Eppelborn“ bei.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Durchführung von Maßnahmen an der Schnittstelle der privaten Flächen zum öffentlichen Raum, die eine gestalterisch-funktionelle Aufwertung des Straßenund Ortsbildes zur Folge haben und daher wesentlich zur Erreichung der Ziele im Fördergebiet „Aktive Ortsmitte Eppelborn“ beitragen.

Förderprogramm zum Abriss alter Bausubstanz und zu Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in der Ortsmitte von Eppelborn

Leider haben wir in unserer Ortsmitte etliche leerstehende Gewerbeimmobilien, die seit Jahren nicht mehr vermietbar sind: die Gründe hierfür sind vielfältig. Mancher Eigentümer möchte aus Altersgründen nicht mehr vermieten. Oder bauliche Gründe sprechen gegen eine Weiternutzung. Die Ladenlokale sind teilweise zu klein, nicht barrierefrei oder verfügen über keine Parkplätze. Aber auch das geänderte Kaufverhalten (Online-Handel) und die Veränderungen im Einzelhandel tragen wesentlich dazu bei. Da sich alle diese Immobilien in privatem Eigentum befinden, hat die Gemeinde keine Möglichkeiten, auf die Situation einzuwirken. Deshalb kann nur zusammen mit den Eigentümern eine Verbesserung erzielt werden. 

Dort jedoch, wo eine Sanierung wirtschaftlich ausscheidet, bleibt nur der Abriss. Hier wird die Gemeinde in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 30.000 Euro pro Jahr in den Haushalt stellen. Angedacht ist hierzu eine Förderung von 70 Prozent der Abrisskosten, maximal jedoch 10.000 Euro pro Abrissmaßnahme. Ohne die Eigentümer wird es jedoch nicht gehen – wir versuchen diese mit ins Boot zu nehmen. Gemeinsam für einen attraktiven Ortskern!

Richtlinien zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzugnsmaßnahmen im Städtebaulichen Fördergebiet „Aktive Ortsmitte Eppelborn“

Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Aktive Ortsmitte Eppelborn“ in Eppelborn sollen neben den Ordnungsmaßnahmen auch Modernisierung und Instandsetzung der privaten baulichen Anlagen durchgeführt und gefördert werden. Die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bzw. in den privaten baulichen Anlagen tragen dabei zur Verwirklichung der im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) festgelegten Ziele im Fördergebiet „Aktive Ortsmitte Eppelborn“ bei.

Die Förderung erfolgt aus den Mitteln des Bund-Länder-Städtebauförderprogrammes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Die Gemeinde Eppelborn gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen die nach ihrer inneren und/oder äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Gesamtbetrachtung städtebauliche Missstände und Mängel im Sinne von § 177 BauGB aufweisen und die durch die Modernisierung und/oder Instandsetzung behoben werden können. Durch diese Maßnahmen sollen die betroffenen baulichen Anlagen dauerhaft erhalten bleiben.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Durchführung von Maßnahmen an der Schnittstelle der privaten Flächen zum öffentlichen Raum, die eine gestalterisch-funktionelle Aufwertung des Straßen- und Ortsbildes zur Folge haben und daher wesentlich zur Erreichung der Ziele im Fördergebiet „Aktive Ortsmitte Eppelborn“ beitragen.

Verfügungsfonds "Aktive Ortsmitte Eppelborn":

Mit den Finanzhilfen im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ (bis 2020 „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“)  unterstützen Bund und Land die Gemeinde Eppelborn bei der Bewältigung struktureller Schwierigkeiten im zentralen Ortsbereich.

Eine Besonderheit dieses Programms ist die Kombination von Baumaßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion mit Beteiligungs- und Mitwirkungsmaßnahmen. Ein wichtiger Baustein ist daher der Verfügungsfonds.

Der Verfügungsfonds ermöglicht u.a. Privatpersonen, Vereinen, Gewerbetreibenden die Umsetzung kleinerer Sofortmaßnahmen zur Stärkung, Belebung und Attraktivierung des Fördergebiets Ortsmitte Eppelborn. Aus dem Budget des Verfügungsfonds können quartiersbezogene Projekte und Aktivitäten, wie Beteiligungsaktionen und kleinere bauliche oder sonstige Maßnahmen, in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet die Lenkungsgruppe. Im Rahmen des Verfügungsfonds wurde beispielsweise die Weihnachtsbaumaktion seit 2018 gefördert.

Am 21. Juni 2024 erfolgte eine redaktionelle Anpassung der Förderrichtlinien.

Vor-Ort-Energieberatungsangebote der Verbraucherzentrale

Basis-, Gebäude-, Heiz- und Solar-Check

Egal ob Strom, Gas oder Heizöl: Energie kostet inzwischen richtig Geld, aber darauf verzichten kann niemand. Wer will schon im Winter bei 15°C zu Hause sitzen oder die Wäsche wieder von Hand waschen? Aber eines haben wir selbst in der Hand: wir können dafür sorgen, dass Strom und Wärme sinnvoll und sparsam eingesetzt werden. Wie das ohne Komfortverlust geht, darüber berät seit vielen Jahren die unabhängige Verbraucherzentrale. Und das Beste ist: die nachfolgen­den Beratungsangebote kosten Sie als Eppelbornerin bzw. Eppelborner keinen Cent, denn die Gemeinde übernimmt für Sie die Kosten, die nach Abzug der Bezu­schussung durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bei den Kundinnen und Kunden verbleiben.

Dieses Beratungsangebot richtet sich an Mieter, Eigentümer und Vermieter (bis zu sechs Wohnein­heiten) gleichermaßen und beinhaltet im Rahmen eines ca. einstündigen Vor-Ort-Termins die Begut­achtung des Strom- und Wärmeverbrauchs sowie Einsparungen durch gering investive Maßnahmen. Ein Kurzbericht mit den Ergebnissen des Checks und Handlungs­empfehlungen wird innerhalb von vier Wochen per Post zugesendet. Der Basis-Check hat einen Wert von 167 Euro und wird für alle Ratsuchenden (auch außerhalb der Gemeinde Eppelborn) vollständig vom BMWi getragen.

Die Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes kommen seit Oktober 2012 auf Anruf nach Hause. Profitieren sollen insbesondere Eigenheimbesitzer, die noch keine konkreten Sanierungsmaßnahmen im Sinn haben. Die Ingenieure und Architekten machen eine große Bestandsaufnahme über den energetischen Zustand des Gebäudes inkl. Heizung. Bereits während Besuchs machen die Fachleute Vorschläge, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind oder was im Rahmen des Nutzerverhaltens geändert werden soll. Das beginnt mit Kleinigkeiten, z.B. dass die Heizkörper nicht durch Möbel verdeckt sein sollen, damit die Wärme ungehindert in den Raum gelangt. Auf andere, teurere Sanierungsmaßnahmen machen die Berater ebenfalls aufmerksam, z.B. Dämmen der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke, Fassadendämmung, Fenster- und Heizungs-Erneuerung. Nicht bei jedem Gebäude ist eine rundum Sanierung dringend empfohlen. Dazu ist der Fachmann bzw. die Fachfrau vor Ort, um zu erkennen, was im Einzelfall ratsam ist. Nach dem Besuch erhalten die Auftraggeber einen schriftlichen Bericht, in dem sie die Empfehlungen nochmals nachlesen können. Das Angebot kostet Ratsuchende für Gebäude außerhalb der Gemeinde Eppelborn 30,00 €. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Der Bericht ist ein kleiner Leitfaden. Er ersetzt nicht die umfassende Energieberatung (⇒ Bundesförderung Energieberatung (F)), die sonst von selbstständigen Architekten und Ingenieuren, die auf Energieberatung spezialisiert sind, für mehrere hundert Euro angeboten wird. Aber die Eigenheimbesitzer, die sich infolge des Gebäude-Checks der Verbraucherzentrale für eine größere Sanierungsmaßnahme entscheiden, könne den fachkundigen Rat der Energieberater der Verbraucherzentrale in einer der 15 Niederlassungen im Saarland gern nochmals einholen, bei Bedarf auch mehrfach. So helfen die Fachleute auch beim Vergleich von Handwerkerangeboten. Darüber hinaus erläutern sie in der stationären Beratung ausführlich, ob man einen Zuschuss vom Bund oder vom Land oder einen verbilligten Kredit für die energetische Sanierung beantragen kann.

Der Heiz-Check liefert eine unabhängige Bewertung der Heizanlage und konkrete Empfehlungen, wie sich das System auch ohne große Investitionen optimieren lässt. In jedem Heizsystem schlummern Chancen zur Optimierung. Oft muss man nicht einmal große Investitionen tätigen, sondern nur das Zusammenspiel aller Komponenten verbessern, zum Beispiel mit einem sogenannten hydraulischen Abgleich. Zentral ist dabei die Unabhängigkeit der Berater.

Der Heiz-Check besteht aus zwei Terminen an aufeinanderfolgenden Tagen. Zwischen den Besuchen des Energieberaters zeichnen Messgeräte wichtige Systemtemperaturen auf. Zudem werden der Dämmstandard von Rohren und Armaturen überprüft und Daten wie Alter und Dimensionierung des Systems, der Verlauf der Raumtemperatur und der Vorjahresverbrauch erfasst. Schließlich werden alle Komponenten der Anlage, etwa Kessel, Warmwasserspeicher, Mischer und Ventile, in Augenschein genommen.

Wenig später erhält der Verbraucher per Post einen Bericht mit der Gesamteinschätzung zum Heizsystem und Empfehlungen, wie es sich optimieren lässt. In manchen Fällen kann auf Basis der Heiz-Check-Ergebnisse auch der Austausch einzelner Komponenten oder der kompletten Anlage naheliegen.

Der Heiz-Check ist ein Angebot für alle privaten Verbraucher, die z.B. einen Gas- oder Ölheizkessel, eine Fernwärmestation oder eine Wärmepumpe zuhause haben. Bitte beachten Sie, dass der Heiz-Check nur in der Heizperiode angeboten wird. Das Angebot kostet Ratsuchende für Gebäude außerhalb der Gemeinde Eppelborn 30,00 €. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Solarthermische Anlagen gewinnen Wärme aus Sonnenlicht – ohne Brennstoff und ohne Emissionen. Die Aussicht auf niedrige Heizkosten und eine großzügige öffentliche Förderung macht die Technik auch für Privathaushalte attraktiv. Allerdings können Laien kaum beurteilen, ob die installierte Anlage auch die versprochene Einsparung bringt.

Ein unabhängiger Energieberater überprüft bei einem Vor-Ort-Termin zentrale Komponenten der Anlage und schließt Messgeräte für die Aufzeichnung wichtiger Systemtemperaturen an. Diese Messdaten werden bei einem zweiten Termin nach einigen Tagen – davon mindestens einem Sonnentag – ausgelesen. Der Energieberater führt alle Daten zusammen, interpretiert die Messergebnisse und analysiert, wie die Effizienz der Anlage verbessert werden kann. Einen Bericht mit der Gesamteinschätzung der Anlage und den Empfehlungen erhält der Auftraggeber wenig später per Post.

Der Solarwärme-Check ist ein Angebot für alle privaten Verbraucher, die eine solarthermische Anlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung besitzen. Das Angebot kostet Ratsuchende für Gebäude außerhalb der Gemeinde Eppelborn 30,00 €. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Terminvereinbarung:

Tel.  0800- 809 802 400 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunknutzer)

... kostenlos, aber nie umsonst:

Für Gebäude in der Gemeinde Eppelborn sind diese Beratungsangebote vollständig kostenlos, denn die Gebühr wird den Eigentümern bzw. Mietern einmalig pro Angebot und Anwesen gegen Vorlage des Originalbelegs (Rechnung bzw. Quittung) von der Gemeinde erstattet. Auskunft erteilt das Fachgebiet Umwelt- und Naturschutz, Tel. 06881-969-257 oder -258. Diese Kostenerstattung ist auf 100 Gebäude begrenzt. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier:

Wer sich für den Basis-, Gebäude-, Heiz- oder Solar-Check interessiert, kann sich bei entweder bei der Gemeinde Eppelborn (Fachgebiet Umwelt- und Naturschutz, Tel. 06881-969-257) oder direkt bei der Verbraucherzentrale (Tel. 0800- 809 802 400; kostenlos aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunknutzer) anmelden und einen Termin vereinbaren.

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