Gem. § 42 BMG darf die Meldebehörde öffentl.-rechtl. Religions-gemeinschaften unter den in § 34 Abs. 1 S. 1 genannten Voraussetzungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, nicht jedoch zu arbeitsrechtlichen Zwecken, die in § 42 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Daten ihrer Mitglieder auch regelmäßig übermitteln.
Die betroffene Person hat gem. § 42 Abs. 3 BMG das Recht, der Übermittlung Ihrer Daten zu widersprechen. Dies gilt nicht, soweit Daten für die Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentl.-rechtl. Religionsgemeinschaft übermittelt werden.
Der Widerspruch ist beim Bürgeramt der Gemeinde Eppelborn, Rathausstraße 27, 66571 Eppelborn schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären.
Eppelborn, 22.05.2020
Gemeinde Eppelborn
Der Bürgermeister
Dr. Andreas Feld
Gemeindeverwaltung Eppelborn
Rathausstr. 27
66571 Eppelborn
Bürgerinformation: 06881 / 969 – 100
Bürgeramt: 06881 / 969 – 110
Elektronische Rechnungen an:
rechnungseingang@eppelborn.de
Telefon: 06881 / 969 – 0
Fax: 06881 / 969 – 222
E-Mail: gemeinde@eppelborn.de
WhatsApp: 06881 / 969 – 158
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Besuch im Rathaus!
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag (nur vormittags): 8:00 – 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag (nur vormittags): 8:00 – 12:00 Uhr
Nachmittags (ab 13 Uhr) ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung.
Vormittags wird um Terminvereinbarung gebeten, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Sonderöffnungszeit:
Jeden ersten Samstag im Monat: 9:00 – 11:00 Uhr mit Terminvereinbarung